Damit die notwendige Prüfungsreife erreicht wird, braucht es eine bestimmte Anzahl Fahrlektionen die je nach Eignungen des Schülers variieren können. Sinnvolle Ergänzungen sind privaten Lernfahrten unter folgenden Bedingungen.
- Der Führer muss im Besitz eines gültigen Lernfahrausweises sein.

- Die Begleitperson muss das 23. Altersjahr vollendet haben und
- mindestens 3 Jahre die entsprechende Kategorie besitzen.



Lernfahrten